Rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb auf Sportplätzen

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Mährobotern auf Sportplätzen

 

Auf welcher rechtlicher Grundlage fahren unsere Roboter auf Sportplätzen sowie Golfanalgen?

Unsere Mähroboter arbeiten auf Basis der EU-Richtlinie von der Geräteklasse Household Robotics mit Ergänzung
(Beschilderung, Umfeldüberwachung per Ultraschall, begrenzte Schnittkraft)

IEC 60335-2-107 // DIN EN 50636-2-107
Safety of household and similar appliances
Part2-107: Particular requirements for robotic battery powered electrical lawnmowers

 

Selbstfahrende Spindelmäher fahren stattdessen nach STVO §1c mit Ergänzung §§ 1d bis 1l und unterliegen deutlich strengeren Vorschriften durch ihre Größe, Schwere und Schnittkraft.

Ist eine Umzäunung erforderlich?

Wenn durch technische Vorkehrungen die Sicherheit gewährleistet werden kann, ist keine Umzäunung erforderlich.

Unsere Maschinenbruchversicherung von der Württembergischen Versicherung erfordert im Übrigen ebenso keine Umzäunung.

Kabelloser Betrieb von Mährobotern nahe öffentlichen Straßen

Anders sieht die Situation beim Betrieb kabelloser Mähroboter aus, die an öffentliche Straßen und Plätze grenzen. Aus Sicherheitsgründen schreiben sämtliche Hersteller vor, dass in solchen Fällen eine physikalische Barriere erforderlich ist. Diese stellt die 2. Sicherheit dar, und soll die Gefahr des unbeabsichtigten Überschreitens der vorgesehenen Grenze ausschließen.

Der Hintergrund ist folgender. Zurzeit setzen die meisten kabellose Mähroboter entweder auf ein Kamerasystem in Zusammenspiel mit maschinellem Lernen oder auf RTK-GPS. Beide Technologien bieten keinen 100%igen Schutz und bergen trotz diverser Vorkehrungen seitens den Herstellern ein gewisses Restrisiko des unbeabsichtigten Befahrens.

 

Die Risiken entstehen beispielsweise durch folgende Gefahren

  • Der beabsichtigen oder versehentliche Abänderung der GPS-Zone
    Kein Passwortschutz bietet die Sicherheit bieten, dass dazu führt, dass der Roboter durch Manipulation/Hackerangriff oder Fehlbedienung in ein Gefahrengebiet läuft.
  • Versatz der RTK-GPS Basisstation (Manipulation, Unwetterschäden nach einem heftigen Sturm,…)
  • Technische Defekte